"Berufsbetreuung ist von zentraler Bedeutung"
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So bilanzierte Dirk Feuerberg, Staatssekretär der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, das Gespräch mit Vertreter*innen des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen (BdB). Für den Verband nahmen die Bundesvorsitzende Hülya Özkan, BdB-Landessprecher Tom Arenski und Geschäftsführer Dr. Harald Freter teil.
Schwerpunkt des Gesprächs: Evaluation und Vergütungsreform
Zentrales Thema war die anstehende Evaluation des Betreuervergütungsgesetzes. Der BdB betonte, dass ein realistisches Bild der Praxis nur dann möglich ist, wenn die wirtschaftlichen Bedingungen selbstständig tätiger Berufsbetreuer*innen im Mittelpunkt stehen.
Dr. Harald Freter: „Bund und Länder müssen sich zeitnah auf ein Konzept für die Evaluation einigen. Die Fachpraxis muss einbezogen werden. Wir stellen unsere Expertise und die Daten aus unseren Mitgliederbefragungen gern zur Verfügung. Nur so bekommt die Politik eine verlässliche Grundlage.“
Der BdB unterstrich erneut seine Forderung nach einer nachhaltigen, leistungs- und verantwortungsgerechten Vergütung, wie sie der Koalitionsvertrag der Regierungskoalition vorsieht.
Vereinfachung durch eine einheitliche Pauschale
Ein weiterer Schwerpunkt war die Forderung nach einer deutlichen Vereinfachung des Vergütungssystems. Die derzeitige Komplexität belastet Gerichte wie Betreuer*innen.
Die BdB-Bundesvorsitzende Hülya Özkan: „Wir brauchen eine einheitliche Pauschale. Das reduziert Bürokratie und schafft Klarheit. Betreuung wird mit der Zeit nicht einfacher. Auch bei Heimunterbringung oder bei mittellosen Klient*innen ist der Aufwand hoch. Eine Pauschale schafft faire Bedingungen und entlastet die Prozesse spürbar.“
Der BdB verwies auf sein Konzept einer einheitlichen Fallpauschale von rund 425 Euro je Klient*in und Monat, basierend auf einem realistischen Zeitaufwand und Betriebswirtschaftlichen Berechnungen.
Digitalisierung, Auszahlung und Dauervergütung
Das Gespräch thematisierte außerdem die digitale Weiterentwicklung der gerichtlichen Abläufe. Berlin arbeitet aktuell an einer Verordnung, die die digitale Beantragung der Vergütung regeln soll. Tom Arenski, BdB-Landessprecher Berlin, betonte die praktischen Herausforderungen: „Für Berufsbetreuer*innen ist eine zeitnahe Begleichung der Vergütungsanträge zentral. In manchen Berliner Amtsgerichten dauert es noch zu lange. Die Dauervergütung bietet Chancen, Abläufe zu vereinfachen. Wichtig ist, dass die digitale Beantragung praxistauglich wird. Dazu braucht es gute Vorbereitung und klare Strukturen.“
Staatssekretär Feuerberg berichtete vom Stand der Digitalisierung der Berliner Gerichte und betonte, dass eine moderne Justiz auch moderne Vergütungsprozesse braucht.
Nachwuchs gewinnen, Berufsbild stärken
Der BdB machte außerdem deutlich, dass der Beruf unter steigender Belastung, unklaren Vergütungsregelungen und langwierigen Auszahlungsprozessen leidet. Nachwuchs zu gewinnen werde zunehmend schwieriger.
Der Staatssekretär erklärte, dass die Politik gefordert sei, das Berufsbild zu stärken und die Rahmenbedingungen zu verbessern, um den gesamten Bereich der rechtlichen Betreuung zukunftsfest aufzustellen.
Mehr Informationen: www.berufsbetreuung.de | LinkedIn | BdB-Vergütungskampagne
Pressekontakt:
nic communication & consulting | Bettina Melzer
Tel.: 030 – 34 66 19 41 | mobil: 0163 – 575 1343 | bm@niccc.de | www.niccc.de
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.