Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
Der BdB im Gespräch mit Thüringens Justizministerin Beate Meißner. Der Verband wirbt für leistungs- und verantwortungsgerechte Vergütung und eine praxisnahe Evaluation

"Betreuung braucht bessere Bedingungen"

"Rechtliche Betreuung ist eine ganz wichtige Aufgabe, die oftmals nicht so richtig Beachtung findet. Und umso wichtiger ist es, dass wir uns auf Bundesebene für eine Evaluierung einsetzen und schauen, dass sich die Bedingungen für die Berufsbetreuer verbessern. Und dabei helfe ich gern mit."
Die Referatsleiterin für Betreuungsrecht, Susanne Berndt-Friedrich (von links) mit der BdB-Landesgruppensprecherin aus Thüringen, Daniela Esefeld, der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz des Landes Thüringen, Beate Meißner, der BdB-Vorsitzenden Hülya Özkan und dem BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter. ©Thüringer Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz
Thüringen Beruf Betreuung Vergütung

Dies sagte Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) im Gespräch mit Vertreter*innen des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen (BdB). Für den BdB nahmen die Bundesvorsitzende Hülya Özkan, Landessprecherin Daniela Esefeld und Geschäftsführer Dr. Harald Freter teil. Anlass war das Positionspapier des BdB zur Evaluierung und Reform des Vergütungssystems. Im Mittelpunkt des Austauschs standen die anstehende Evaluation und die Forderung nach einem nachhaltigen, leistungs- und verantwortungsgerechten Vergütungssystem.

Einheitliche Pauschale statt komplizierter Regelungen

Die BdB-Vorsitzende Hülya Özkan unterstrich im Gespräch die Forderung des Verbands nach einer grundlegenden und radikalen Vereinfachung des Vergütungssystems: „Wir brauchen eine einheitliche Pauschale – auch als Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Entlastung von Gerichten und Rechtspfleger*innen. Betreuung wird mit der Zeit nicht einfacher, und auch bei Heimunterbringung besteht oft hoher Aufwand. Eine klare, pauschale Regelung sorgt für Transparenz, Planbarkeit – und mehr Zeit für die eigentliche Arbeit mit den Menschen.“ 

Der BdB schlägt eine einheitliche Fallpauschale von 425,83 Euro pro Klient*in und Monat vor, basierend auf einem Stundensatz von 86,55 Euro. Damit würde die Vergütung der hohen Verantwortung und dem Aufwand im Berufsalltag gerecht.

BdB fordert: Evaluation muss praxisnah und fundiert sein

Der BdB mahnte, dass Bund und Länder sich frühzeitig auf ein Konzept für die Evaluation verständigen und dafür auch die fachliche Expertise des Verbands in Anspruch nehmen. BdB-Geschäftsführer Harald Freter: „Wir bieten unsere Expertise an und stellen Daten zur Verfügung, die wir durch Mitgliederbefragungen erheben werden. Nur eine Evaluation, die die Realität der selbstständig tätigen Berufsbetreuer*innen berücksichtigt, kann zu einem tragfähigen Vergütungssystem führen.“

Im Gespräch sagte Ministerin Meißner zu, sich beim Bundesjustizministerium nach dem Stand der geplanten Evaluation zu erkundigen und das Anliegen des BdB in Berlin zu unterstützen.

Probleme bei der Auszahlung von Vergütungen in Thüringen

Ein wichtiges Thema war die schleppende Begleichung von Vergütungsanträgen an einigen Thüringer Amtsgerichten. Diese führt für Betreuer*innen zunehmend zu finanziellen Schwierigkeiten und in Einzelfällen sogar zur Aufgabe ihrer Tätigkeit. 

Die Ursachen seien unterschiedlich und reichen von Personalmangel über mangelhafte Qualifikation von Mitarbeitenden bis zu nicht vorhandener IT; die Verzögerungen beträfen nur einige Gerichte, führen dort aber zur Existenzbedrohung durch hohe mehrstellige Vergütungsrückstände, so BdB-Landesprecherin Daniela Esefeld: „An manchen Gerichten in Thüringen gibt es erhebliche Probleme bei der Auszahlung von Vergütungen. Einige Gerichte brauchen Monate, um Anträge zu bearbeiten. Das bringt viele Berufsbetreuer*innen in existenzielle Not. Wir freuen uns, dass die Ministerin zugesagt hat, das Thema mit dem Oberlandesgericht zu besprechen.“ Die Ministerin sicherte zu, sich für eine Verbesserung der Abläufe einzusetzen und bat den BdB um eine Liste der konkreten Probleme und der betroffenen Gerichte.

Dolmetscherkosten

Gesprochen wurde außerdem über die Dolmetscherkosten. Hier gibt es in Thüringen ein spezielles Programm, an dem Betreuer*innen bisher nicht teilnehmen können; sie müssen die Kosten aus der Vergütung finanzieren. Justizministerin Beate Meißner sagte zu, dies erneut prüfen zu wollen mit dem Ziel, dass Dolmetscherleistungen zwischen Betreuer*innen und ihren Klient*innen aus dem Programm Thüringens finanziert werden können.

Einkommen sinken – Verantwortung steigt

Der BdB verwies auf die zunehmend schwierige finanzielle Lage vieler Betreuer*innen. Inflation, steigende Betriebskosten und die Anhebung der Vermögensgrenze für Klient*innen führen dazu, dass die realen Einkommen seit Jahren sinken – obwohl der Arbeitsaufwand kontinuierlich steigt.

Mehr Informationen: www.berufsbetreuung.de | LinkedInBdB-Vergütungskampagne

Pressekontakt:
nic communication & consulting | Bettina Melzer
Tel.: 030 – 34 66 19 41 | mobil: 0163 – 575 1343 | bm@niccc.de | www.niccc.de
 

Angebot an Journalist*innen: Sie wollen einmal einen Berufsbetreuer oder eine Berufsbetreuerin in Ihrer Nähe begleiten? Sie brauchen ein Beispiel von Klient*innen, die von Berufsbetreuung profitieren? Möchten Sie eine Expertin oder einen Experten aus Ihrer Region sprechen? Oder benötigen Sie mehr Hintergrundinformationen? Rufen Sie uns einfach an. Oder schreiben Sie uns. Wir helfen gern weiter!
 

Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.