Selbstbestimmung, Freiheitsrechte und Reform im Fokus
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„Die Belastung wächst“
Die BdB-Bundesvorsitzende Hülya Özkan machte zu Beginn deutlich, wie angespannt die Situation vieler Berufsbetreuer*innen ist: „Die Anforderungen wachsen kontinuierlich. Gleichzeitig steigt der wirtschaftliche und strukturelle Druck auf die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer. Umso wichtiger ist es, dass wir die Reformen aktiv mitgestalten.“ Hülya Özkan betonte, dass das Motto der Jahrestagung die aktuelle Lage im Betreuungswesen „sehr präzise“ beschreibe.
Politik signalisiert Unterstützung
Für die Landeshauptstadt Potsdam begrüßte Brigitte Meier, Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, die Teilnehmer*innen: „Im Kern geht es bei Betreuung darum, Menschen dabei zu unterstützen, selbstbestimmt leben zu können. Das ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe.“
Brandenburgs Justizminister Dr. Benjamin Grimm sprach in seinem digitalen Grußwort von einer „gemeinsamen Aufgabe“ von Politik und Praxis: „Die Umsetzung der anstehenden Reformen und der Evaluation gelingt nur im engen Austausch mit denjenigen, die täglich Betreuung leisten.“ Justizminister Grimm kündigte an, dass sich Brandenburg aktiv in die Evaluation des Vergütungssystems auf Bundesebene einbringen werde.
Auch Anette Kramme, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, stellte die Bedeutung fairer Rahmenbedingungen heraus: „Eine faire Bezahlung ist ein wichtiger Baustein für die Attraktivität des Berufs. Der BdB bleibt für uns ein wichtiger Gesprächspartner bei den anstehenden Reformen.“ Kramme kündigte an, den Verband frühzeitig in die Überlegungen zur Evaluation einzubeziehen.
Keynote Speaker Oliver Tolmein: Freiheitsrechte brauchen Teilhabe
Höhepunkt des ersten Veranstaltungstags war die Keynote von Hon Prof. Dr. Oliver Tolmein unter dem Titel „Freiheitsrechte (nicht nur) am Lebensende“. Überschrieben mit einem Satz von Hannah Arendt: „Frei sein und zu handeln ist dasselbe.“ Der Jurist und Medizinrechtler beleuchtete die Chancen und Herausforderungen einer menschenrechtsbasierten Betreuungsarbeit. Oliver Tolmein machte deutlich, dass Freiheit ohne gesellschaftliche Teilhabe nicht denkbar sei: „Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft programmatisch und umfassend erklärt wird, dann sagt das nichts anderes als die Voraussetzungen von Freiheit schaffen, damit Menschen mit Behinderungen handeln können.“
Oliver Tolmein fokussierte in seiner Keynote Fragen zur Selbstbestimmung am Lebensende, zu assistiertem Suizid und den Grenzen rechtlicher Vertretung auseinander. Dabei warnte er davor, Freiheit ausschließlich als individuelle Entscheidung zu verstehen.
Die Diskussionen des ersten Tages zeigten: Die rechtliche Betreuung steht vor großen fachlichen, gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen – und zugleich im Zentrum von Debatten über Selbstbestimmung, Teilhabe und Menschenrechte.
Mehr Informationen: www.berufsbetreuung.de | LinkedIn | BdB-Vergütungskampagne
Pressekontakt:
nic communication & consulting | Bettina Melzer
Tel.: 030 – 34 66 19 41 | mobil: 0163 – 575 1343 | bm@niccc.de | www.niccc.de
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.