Vergütungsrecht: Unklarer Heimbegriff führt zu finanziellen Einbußen für Berufsbetreuer*innen
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Anlass sind die negativen Folgen des seit Januar 2026 geltenden Heimbegriffs im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG). Nach Auffassung des Verbands sorgt die Neuregelung nicht für mehr Klarheit, sondern für neue Rechtsunsicherheit und weitere finanzielle Nachteile für Berufsbetreuerinnen.
Einnahmeverluste für Berufsbetreuer*innen
Das Problem: Im Betreuervergütungsgesetz wird differenziert nach Wohnformen. Für Klient*innen, die in einer stationären Wohnform (früher: Heim) leben, erhalten Berufsbetreuer*innen eine deutlich geringere Vergütung als für Klient*innen, die in einer anderen Wohnform leben. Unstrittig ist die eigene Wohnung eine andere Wohnform im vergütungsrechtlichen Sinn, jedoch ist weiterhin ungeklärt ist – auch nach der Reform –, wie die vielfältigen besonderen Wohnformen nach dem SGB einzustufen sind.
„Wenn nun auch eine Behinderten-WG oder eine Einrichtung der Eingliederungshilfe als stationäre Einrichtung definiert wird, so hat die neue Definition reale Einkommensverluste für Berufsbetreuer*innen zur Folge“, erläutert Harald Freter.
Seit vielen Jahren fordert der BdB, die vergütungsrechtliche Differenzierung nach dem Wohnstatus vollständig aufzugeben. „Der tatsächliche Betreuungsaufwand hängt nicht von der Wohnform, sondern vom individuellen Unterstützungsbedarf des betreuten Menschen ab“, so Harald Freter weiter.
Appell an die Politik – Ziel der Reform verfehlt
Der Verband appelliert an die Bundesministerin der Justiz, die Auswirkungen der Neuregelung zeitnah zu evaluieren und die erforderlichen gesetzgeberischen Konsequenzen zu ziehen. Vorrangiges Ziel sollte die Abschaffung der vergütungsrechtlichen Differenzierung nach dem Wohnstatus sein.
Mit der Reform wollte der Gesetzgeber die Abgrenzung zwischen stationären Einrichtungen und anderen Wohnformen vereinfachen. Dieses Ziel ist verfehlt worden. BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter: „Gerichte bewerten vergleichbare Wohnformen unterschiedlich. Teilweise werden selbst solche Einrichtungen der Eingliederungshilfe als stationäre Wohnformen eingestuft, die nicht auch zugleich verpflichtend die Betreuungsleistungen für die Bewohner*innen erbringen. Das hat aber mit einem umfassenden Versorgungscharakter, wie er für eine stationäre Wohnform typisch und vom Gesetz gefordert ist, nicht mehr viel zu tun. Die Folge sind uneinheitliche Entscheidungen und erhebliche Rechtsunsicherheiten.“
Chaos anstelle von Klarheit
Die Folgen sind gravierend, so der BdB: „Die Reform sollte für Klarheit sorgen. Tatsächlich erleben wir das Gegenteil, wir erleben Chaos. Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer wissen vielerorts nicht mehr, nach welchen Maßstäben Gerichte Wohnformen einordnen. Das schafft Unsicherheit und führt zu unnötigen Auseinandersetzungen“, sagt Harald Freter.
BdB fordert Nachbesserungen
Der BdB sieht darin nicht nur ein Problem für Berufsbetreuer*innen, sondern auch für die Justiz und die betreuten Menschen. Eine gesetzliche Nachbesserung sei daher dringend erforderlich.
„Viele Betreuerinnen und Betreuer erleben derzeit faktische Einnahmeverluste. Damit wird die politisch zugesagte Stärkung des Berufs konterkariert. Wer die rechtliche Betreuung zukunftsfest machen will, darf keine neuen finanziellen Unsicherheiten schaffen“, so Harald Freter.
BdB informiert Politik und Länder
Der BdB hat seine Forderungen nicht nur gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vertreten, sondern sich auch an die Berichterstatter*innen der Bundestagsfraktionen gewandt, die die weitere Entwicklung des Vergütungsrechts parlamentarisch begleiten. Darüber hinaus werden die Justizministerien der Länder informiert, die über den Bundesrat an künftigen gesetzlichen Änderungen beteiligt sind.
Ziel ist es, umgehend auf die praktischen Folgen der Neuregelung aufmerksam zu machen und eine tragfähige Lösung auf den Weg zu bringen. Der BdB setzt dabei auf einen engen Dialog mit Politik und Justiz.
Mehr Informationen:
Pressekontakt:
nic communication & consulting | Bettina Melzer
Tel.: 030 – 34 66 19 41 | mobil: 0163 – 575 1343 | bm@niccc.de | www.niccc.de
Angebot an Journalist*innen: Sie wollen einmal einen Berufsbetreuer oder eine Berufsbetreuerin in Ihrer Nähe begleiten? Sie brauchen ein Beispiel von Klient*innen, die von Berufsbetreuung profitieren? Möchten Sie eine Expertin oder einen Experten aus Ihrer Region sprechen? Oder benötigen Sie mehr Hintergrundinformationen? Rufen Sie uns einfach an. Oder schreiben Sie uns. Wir helfen gern weiter!
Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.