Hamburger Grundsicherungsamt stellt Direktüberweisungen ein

Protest der Landesgruppe Hamburg

Eine Mitteilung des Grundsicherungsamtes Hamburg-Mitte hat im Juni bei der Landesgruppe Hamburg für Empörung gesorgt.
30.07.2019

Bei einem üblichen Vorgang über die Fortgewährung von Grundsicherungsleistungen erhielt Landesvorstand Pablo Vondey die Nachricht, dass „die gewünschte Serviceleistung [sic!] der Überweisung der Miete, Strom- und Wasserkosten“ ab dem 01. August nicht mehr vom Sozialamt erbracht werde. Die monatlichen Überweisungen müssten ab dem Zeitpunkt im Rahmen der Betreuung selbst erledigt werden, das Amt stellt die Direktüberweisungen ein.

Die BdB-Landesgruppe sieht darin einen massiven Eingriff in die Schutzmöglichkeiten der Klient/innen bei gesundheitlichen Krisen. „Die direkte Anweisung von Miet- und Verbrauchszahlungen durch die  zuständigen Behörden ist ein wichtiges Instrument um eine Sicherung von Fixkosten bei gleichzeitiger Nutzung des Kontos durch unsere Klient/innen zu ermöglichen“, so der Vorstand der Landesgruppe, der sich in einem Schreiben an die Behördenleitung des Amts für Soziales gewandt hat. Die Stellungnahme der Behördenleitung lesen Sie unten.

Wenn Sie ebenfalls mit dieser Haltung durch ein Grundsicherungsamt konfrontiert werden, schicken Sie gerne eine Nachricht an: Schmitz(at)beratung-und-betreuung(dot)de

Antwort der BASFI vom August 2019 (PDF-Download)