Für Betreuungsbehörden

Informationsveranstaltungen zum neuen Betreuungsrecht

Der BdB bietet Informationsveranstaltungen für Betreuungsbehörden zum neuen Betreuungsrecht an, das ab dem 1. Januar 2023 gilt. Bei Bedarf nach umfangreicheren Fortbildungen übernimmt die BdB-Tochtergesellschaft, das Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb gGmbH).
22.08.2022

Seit Anfang des Jahres erreichen den BdB Anfragen von Betreuungsbehörde nach Fortbildungen zum neuen Betreuungsrecht. Diese beinhalten sowohl die Information der Behördenmitarbeiter*innen als auch die im Zuständigkeitsbereich der Behörde ansässigen Berufsbetreuer*innen. Der Verband freut sich sehr über das Vertrauen in seine Expertise und gibt sein Fachwissen natürlich gern in Form von ca. zweistündigen Informationsveranstaltungen weiter. Bei Bedarf nach umfangreicheren Fortbildungen übernimmt die BdB-Tochtergesellschaft, das Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb gGmbH).

  • © BdB/Charles Yunck | Die Landesgruppe Bayern hat sich ehrgeizige Pläne gesetzt. Referent und Landesgruppensprecher Peter Berger: „Wir möchten in jedem Regierungsbezirk mindestens eine Informationsveranstaltung zum neuen Betreuungsrecht durchführen.“ Dafür arbeitet die Landesgruppe eng mit den Betreuungsstellen zusammen.

Ein Anfang ist bereits gemacht: Für die Betreuungsbehörde im nordrhein-westfälischen Neuss und in mehreren bayerischen  Landratsämtern haben bereits Informations-veranstaltungen stattgefunden. Auch in Mecklenburg-Vorpommern war die Landesgruppe bereits aktiv. Weitere Behörden stehen im Terminkalender, etwa in Marktoberdorf (27.9.), Cham (21.10.) und Regen (27.10.).

Selbstverständlich bietet der BdB bundesweit Betreuungsbehörden seine Unterstützung bei der Information zum aktuellen Stand der Betreuungsreform bzw. zum neuen Betreuungsrecht an. Dafür hat der Verband ein kompetentes Vortragsteam aus seinen Landesvorständen zusammengestellt. Dies sind Eckpunkte des Angebots: 

Zielgruppe: Mitarbeiter*innen von Betreuungsbehörden als auch Berufsbetreuer*innen im Auftrag von Betreuungsbehörden

Charakter: In Ergänzung zu den Fortbildungen des ipb verstehen wir unser Angebot als Informationsveranstaltung. In kompakter Form vermitteln wir unser BdB-Know-how zum neuen Betreuungsrecht verständlich und praxisnah für die jeweilige Zielgruppe

Umfang der Veranstaltung: Max. 2 Stunden. Der Vortrag ist für eine Dauer von 1 bis 1,5 Stunden angesetzt zzgl. 30 Minuten Fragerunde / Diskussion.

Organisation / Rahmenbedingungen: Die Betreuungsbehörden sind Veranstalter: Einladungen, Anmeldungen, Raumbereitstellung erfolgen über die Behörde. Die Veranstaltung ist für Teilnehmer*innen kostenlos. Der BdB stellt den*die Referent*in (entgeltfrei) zur Verfügung.

Interessierte Behörden können sich melden unter der Telefonnummer: 040 38629030 oder per E-Mail an info(at)bdb-ev(dot)de. Gern besprechen wir weitere Details und die Möglichkeiten einer Fortbildungs- bzw. Informationsveranstaltung in Ihrem Hause mit Ihnen persönlich.

BdB Mitglieder, die gern den Kontakt zu „ihrer“ Betreuungsbehörde herstellen und dort die Möglichkeit der BdB-Informationsveranstaltung vorstellen möchten, wenden sich gern an Ina Hellmers  oder Dr. Harald Freter. Entsprechende Anschreibenvorlagen und weitere Informationen werden zur Verfügung gestellt.