Silke Hagenow-Ukat und Fred Fiedler (BdB Sachsen) im Gespräch mit MdB Dr. Jürgen Martens (FDP)

Jürgen Martens im Gespräch mit dem BdB

Das Forschungsprojekt „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ hat das zutage gefördert, was Berufsbetreuer tagtäglich erleben: Die Komplexität der Einzelfälle nimmt kontinuierlich zu, die Ansprüche an die Selbstorganisation der Menschen ist gestiegen, klare Regeln und eine den Fällen angemessene Vergütung werden jedoch vermisst.
29.06.2018

Das Forschungsprojekt „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ hat das zutage gefördert, was Berufsbetreuer tagtäglich erleben: Die Komplexität der Einzelfälle nimmt kontinuierlich zu, die Ansprüche an die Selbstorganisation der Menschen ist gestiegen, klare Regeln und eine den Fällen angemessene Vergütung werden jedoch vermisst. Über diese Thematik hat sich MdB Dr. Jürgen Martens (FDP) in seinem Wahlkreisbüro in Zwickau mit der Glauchauer Rechtsanwältin Silke Hagenow-Ukat und dem Chemnitzer Betriebswirt Fred Fiedler ausgetauscht.

Sowohl Hagenow-Ukat als auch Fiedler sind langjährige Berufsbetreuer und wissen um die Sorgen ihrer rund 13.000 Kollegen in Deutschland. „Für die Berufsbetreuer ist es ein Markt mit begrenzten Mitteln", sagt Fred Fiedler. Zum einen sei die Vergütungspauschale seit 2005 bis jetzt unverändert geblieben und die Außendarstellung der Arbeit als Berufsbetreuer unzureichend und zum anderen steige der Aufwand für die Betreuten. „Die meisten wissen gar nicht, was ein Berufsbetreuer eigentlich machen darf. Dazu gehört zum Beispiel nicht, den Betreuten vom Arzt abzuholen, sondern Rechtsgeschäfte für ihn zu tätigen und ihn bei Behörden zu seinen Rechten zu verhelfen“, erklärt Hagenow-Ukat.

„Natürlich muss diese Art der Betreuung anständig finanziert werden“, machte MdB Dr. Jürgen Martens deutlich. Sowohl Hagenow als auch Fiedler plädieren zudem für eine entsprechende Ausbildung für Betreuer. Der Beruf ist nicht geschützt, definierte Ausbildungswege gibt es ebenso wenig wie eine Berufsaufsicht. Bisher kann jeder Berufsbetreuer werden, ganz gleich ob er Hilfskraft, Facharbeiter oder akademisch gebildet ist.

Durch die gestiegene Komplexität der Einzelfälle sei hier dringend Handlungsbedarf geboten, umfassende Regelungen dazu fehlten bis jetzt. „Man muss es nicht bürokratischer machen als nötig, aber die Frage ist, welche Voraussetzungen für ein entsprechendes Studium oder welche Zusatzausbildung denn nötig sind, um die Arbeit professionell zu tun", so MdB Martens. Zunächst müsse es eine Aufklärung über das Aufgabenfeld der Berufsbetreuer geben, fordert Hagenow-Ukat. Die Rollenverteilung muss klar sein, zumal es keine eingetragene Berufsbezeichnung ist.

Die Ergebnisse des Forschungsprojekts – 54 Handlungsempfehlungen, die sich zum Teil an Akteure des Betreuungswesens und zum Teil an den Gesetzgeber richten – will MdB Dr. Jürgen Martens in seine parlamentarische Arbeit mitnehmen. „Ich nehme Ihr Angebot, Sie als Experten bei konkreten Beratungen über die Thematik Berufsbetreuung hinzuzuziehen, gern an", sagte MdB Dr. Jürgen Martens. Denn klar sei: Je spezifischer die Fälle sind, desto mehr sind Berufsbetreuer gefragt.