Dr. Harald Freter (BdB), Herbert Mertin, Hennes Göers und Joachim Sieger (beide BdB)

Pressemitteilung

Rheinland-pfälzischer Justizminister Herbert Mertin unterstützt Gesetzentwurf

„Der vorliegende Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts ist das Ergebnis eines jahrelang entwickelten Kompromisses zwischen Bund und Ländern. Der Entwurf wird von mir unterstützt, auch wenn bei einzelnen Regelungen noch Diskussionsbedarf besteht." Dies sagte der rheinland-pfälzische Staatsminister der Justiz Herbert Mertin im Gespräch mit Hennes Göers, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB), BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter und BdB-Landessprecher Joachim Sieger.
17.07.2020
  • Harald Freter, Landesjustizminister Herbert Mertin, Hennes Göers und Joachim Sieger

Im Gesetzentwurf ist die Einführung eines Zulassungs- und Registrierungsverfahrens auf Grundlage persönlicher und fachlicher Eignung vorgesehen, was der Verband als ersten wichtigen Schritt begrüßt. Hennes Göers: „Erstmals soll die Qualifizierung eines Kandidaten oder einer Kandidatin zum Beruf führen. So kann nicht mehr – wie bisher – ‚Jede‘ und ‚Jeder‘ Berufsbetreuer/in werden. Und erstmals in der fast 30jährigen Geschichte wird die Profession Betreuung als Beruf anerkannt.“

Das neue Verfahren trage der Tatsache Rechnung, dass Betreuung ein anspruchsvoller Beruf ist, der persönliche wie fachliche Qualifikationen auf hohem Niveau erfordere, so Göers weiter. Dennoch: „Uns geht das Verfahren nicht weit genug. Wir halten daher an unserer Forderung fest, dass langfristig ein Fachstudium Voraussetzung für den Beruf sein sollte.“

Der BdB begrüßt außerdem, dass im Gesetzentwurf die rechtliche Betreuung an den Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichtet und künftig die Unterstützung der Klient/innen vor Rechtsvertretung gestellt ist. Das sei ein großer Fortschritt, so BdBGeschäftsführer Harald Freter. Der Haken: „Die richtigen und wichtigen Maßnahmen, die damit verknüpft sind, wie beispielsweise ein Kennenlerngespräch oder die Einbindung der Klient/innen in den Jahresbericht, werden zu deutlichen Mehraufwänden führen. Im Entwurf ist jedoch nicht beschrieben, wie diese Aufwände vergütet werden sollen.“

Die BdB-Vertreter kündigten eine Liste mit Vorschlägen zur Umsetzung des Gesetzes an wie etwa eine Pauschalvergütung für das Kennenlerngespräch. Eine umfassende Stellungnahme wird aktuell erarbeitet.