Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts: Insgesamt positiv, doch geht der Entwurf nicht weit genug | Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB) nimmt Stellung

Hamburg, den 11. August 2020 – „Wir bewerten den Gesetzentwurf insgesamt positiv“, sagt Thorsten Becker, Vorsitzender des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen (BdB), über den Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. „Der Entwurf enthält viele wichtige Punkte, die die Qualität der rechtlichen Betreuung verbessern werden.“ Insbesondere die Anpassung des Betreuungsrechts an die Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention begrüßt der Verband ausdrücklich. Unterstützte Entscheidungsfindung wird im Entwurf vor die Rechtsvertretung gestellt: „Dafür setzen wir uns seit Jahren ein. Aufgabe der Betreuer/innen ist es, Klient/innen darin zu unterstützen, selbstbestimmt eigene Entscheidungen zu treffen“, so Thorsten Becker weiter. Deshalb seien auch die vorgesehenen Maßnahmen wie das Kennenlerngespräch und die Einbindung der Klient/innen in den Jahresbericht richtige und wichtige Schritte.

Hamburg, den 11. August 2020 – „Wir bewerten den Gesetzentwurf insgesamt positiv“, sagt Thorsten Becker, Vorsitzender des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen (BdB), über den Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. „Der Entwurf enthält viele wichtige Punkte, die die Qualität der rechtlichen Betreuung verbessern werden.“ Insbesondere die Anpassung des Betreuungsrechts an die Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention begrüßt der Verband ausdrücklich. Unterstützte Entscheidungsfindung wird im Entwurf vor die Rechtsvertretung gestellt: „Dafür setzen wir uns seit Jahren ein. Aufgabe der Betreuer/innen ist es, Klient/innen darin zu unterstützen, selbstbestimmt eigene Entscheidungen zu treffen“, so Thorsten Becker weiter. Deshalb seien auch die vorgesehenen Maßnahmen wie das Kennenlerngespräch und die Einbindung der Klient/innen in den Jahresbericht richtige und wichtige Schritte.