Reform des Betreuungsrechts: Gesetz kann noch in dieser Legislatur in Kraft treten | Bundesrat äußert sich zu Gesetzentwurf der Bundesregierung

Berlin/Hamburg, den 11. November 2020 – Der Bundesrat hat am 6. November 2020 umfangreich zu Plänen der Bundesregierung Stellung genommen, mit einem neuen Gesetz das Vormundschafts- und Betreuungsrecht zu reformieren. Die Länderkammer unterstützt im Wesentlichen den Entwurf. Der Vorsitzende des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen (BdB) Thorsten Becker und der stellvertretende Vorsitzende Hennes Göers beobachteten die Sitzung am Freitag in Berlin. Beckers Fazit: „Wir sind nach der Sitzung des Bundesrates optimistisch, dass mit einer Verabschiedung des Gesetzes im nächsten Jahr gerechnet werden kann. Es gibt keine grundsätzlichen Einwände seitens der Länder.“