Hessischer Betreuungskongress in Frankfurt/Main

Gesetzgeber muss Betreuungsrecht reformieren

„Die Teilnehmer des Kongresses stimmen darin überein, dass die rechtliche Betreuung als ein Instrument für die Unterstützung in der Rechts- und Handlungsfähigkeit gestaltet werden muss.", heißt es in der Abschlusserklärung des 1. hessischen Betreuungskongresses.
29.03.2019
  • Harald Kalteier

    Eröffnete den Kongress: Mitinitiator und BdB-Landesvorstand Harald Kalteier

  • Dokumentation Hessen Kongress

    Die vollständige Dokumentation des Kongresses finden Sie hier

Weiter herrschte unter den Teilnehmenden folgender Konsens: "Der Gesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) wird aufgefordert, im gegenwärtigen Gesetzgebungsprozess zur Regelung der Betreuervergütung dafür zu sorgen, dass durch eine leistungsgerechte Vergütung die Betreuung hinreichend attraktiv ist, um auch künftig noch qualifizierte Nachwuchskräfte gewinnen zu können.“ In der sog. „Frankfurter Erklärung“ fordern die Kongressteilnehmer/innen insbesondere die Verwendung eines modernen Behindertenbegriffs sowie die Festschreibung des Vorrangs der Unterstützung vor der Stellvertretung. Weitere Forderungen betreffen die Anerkennung der Betreuung als Beruf, bundeseinheitliche Zulassungskriterien und eine leistungsgerechte Vergütung.

Netzwerkveranstaltung mit eindrücklichen Vorträgen

400 Teilnehmer/innen aus ganz Deutschland, darunter berufliche Betreuer, Ehrenamtliche, Gerichte, Behörden, Politiker, Ärzte und Pflegeheime, hörten am 28. und 29. März in Frankfurt am Main im Audimax der Frankfurt University of Applied Sciences Vorträge zu einem breiten Themenspektrum aus allen Bereichen der rechtlichen Betreuung, tauschten ihre Perspektiven, ihr Wissen und ihre Erfahrungen aus. Als besonders eindringlich beschrieben viele Teilnehmer den Redebeitrag der baden-württembergischen BdB-Landesvorstände Andrea Schwin-Haumesser und Klaus Fournell zur Situation auf der „Baustelle Betreuung“ und den Vortrag „Und dann trägst Du die Verantwortung für einen Menschen“ des ehrenamtlichen Betreuers Gerd Otto. Der 1. Hessische Betreuungskongress war zwei Jahre lang von der BdB-Landesgruppe Hessen unter Vorsitz Harald Kalteiers vorbereitet worden. Kooperationspartner waren das Hessische Ministerium für Soziales und Integration und die Frankfurter Hochschule für Applied Sciences. Unterstützt haben außerdem das „Netzwerk rechtliche Betreuung Hessen“: Betreuungsgerichte Frankfurt und Wiesbaden, Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörden, Betreuungsbehörde Frankfurt, Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Hessen, Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen e.V. (BdB) , Bundesverband Freier Berufsbetreuer (BVfB), kommunale Spitzenverbände und Betreuungsgerichtstag.

Die „Hessenschau“ hat berichtet

Die „Hessenschau“ nahm den Betreuungskongress zum Anlass, unter dem Titel „Wie Berufsbetreuer helfen“ den hessischen BdB-Landesvorstand Eberhard Marten bei seiner alltäglichen Arbeit mit Klienten zu begleiten. Im Anschluss war der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker zu Gast im Studio. Herausgekommen ist ein sehenswerter Beitrag.