„Wir brauchen das Geld zum Überleben“ - Thorsten Becker appelliert auf Podiumsdiskussion an die Politik

07.05.2019
    • Podiumsdiskussion mit Thorsten Becker

    Hamburg, den 7. Mai 2019 – „Wir haben jetzt 15 Jahre auf eine Vergütungserhöhung gewartet. Das Geld brauchen wir dringend zum Überleben. Es ist auch ein Zeichen von Respekt gegenüber unserer Berufsgruppe, das Gesetz nun zügig in Kraft zu setzen“. Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB, appellierte auf der Jahrestagung in Potsdam an Bund und Länder, noch vor der Sommerpause das Gesetz zur Betreuervergütung zu verabschieden.

    Die politische Podiumsdiskussion stand unter der Überschrift „Beitrag der Politik zum aktuellen Reformprozess in der Betreuung“. Mit Thorsten Becker diskutieren Schleswig-Holsteins Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU), Dr. Eva Högl, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Friedrich Stra­etmanns, Justiziar der Fraktion DIE LINKE im Bundestag und Petra Budke, Vorsitzende des Lan­desverbandes von Bündnis 90/Die Grünen in Brandenburg.

    Sabine Sütterlin-Waack zeigte sich optimistisch, dass der Gesetzentwurf im Juni vom Bundesrat angenommen wird. „Ich bin zufrieden, dass das Gesetz nach so langer Zeit endlich zum Abschluss kommt.“ Der Widerstand der Länder sei erheblich gewesen. „Der Bund macht die Gesetze, die Länder sollen zahlen. Das war unglücklich. Die Länder wurden viel zu spät ins Boot geholt“, so die frühere Berichterstatterin für Betreuungsrecht der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. „Es war nicht ganz einfach, die Länder zu diesem Kompromiss zu bewegen.“

    Eva Högl hält die Position der Berufsbetreuer für nachvollziehbar: 15 Jahre ohne Vergütungsanpassung seien eine zu lange Zeit. Bei aller Kritik des BdB am Gesetzentwurf, riet die SPD-Politikerin dazu, ihn so zu lassen: „Das Gesetz darf nicht auf die lange Bank geschoben und durch weitere Diskussionsrunden zerrieben werden. Es muss in Kraft treten und darf keine ‚never ending story‘ werden.“ Die Kritikpunkte müsse man allerdings im Blick behalten.

    Der BdB kritisiert, dass von durchschnittlich 17 Prozent Vergütungserhöhung, nur acht bis maximal 15 Prozent tatsächlich bei den Berufsbetreuern ankommen. Thorsten Becker: „Der Evaluierungszeitraum ist außerdem viel zu lang und eine Dynamisierung fehlt.“

    Die Fraktion DIE LINKE will es sich vorbehalten, im Rechtsausschuss vorstellig zu werden. Friedrich Straetmanns: „Wir stehen komplett an der Seite des BdB und halten die Vergütungserhöhung inhaltlich und fachlich für begründet. Die jetzt vorgelegten Vorschläge reichen aus unserer Sicht jedoch nicht aus. Da muss dringend nachgebessert werden.“ 

    Petra Budke forderte, dass die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird. „Und wenn das passiert, wird der Beruf Betreuung immer anspruchsvoller. Familienstrukturen ändern sich, Problemlagen werden komplexer. Es braucht die entsprechenden Voraussetzungen, um die nötige Unterstützung leisten zu können. Das kostet Zeit, die Menschen müssen ausgebildet sein. Qualität muss eine größere Rolle spielen. Deswegen fordern wir ein Berufsgesetz.“

    Das Gesetz zur Erhöhung der Betreuervergütung wird noch im Mai in zweiter und dritter Lesung im Bundestag debattiert. Im Juni wird es dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt.