Corona-Pandemie

Bayrische Berufsbetreuer*innen als systemrelevant anerkannt

Das Land Bayern hat seine Berufsbetreuer*innen als systemrelevant anerkannt. Damit hat die Initiative der BdB-Landesgruppe Früchte getragen.
02.06.2020

Sowohl das Landessozialministerium als auch das Kultusministerium haben das Anliegen, die Berechtigung der Berufsbetreuer*innen für die Notbetreuung ihrer Kinder ausdrücklich klarzustellen, aufgegriffen. Beide Ministerien haben im Rahmen ihrer Internetauftritte klargestellt, dass Berufsbetreuer*innen zur kritischen Infrastruktur gehören und damit berechtigt sind, die Notbetreuung an Kindertagesstätten und Schulen in Anspruch zu nehmen.

Zur Regelung der Kindernotbetreuung heißt es im Wortlaut: 

„Erfasst sind z.B. auch Tierarztpraxen, Post- und Paketdienste, Physiotherapiepraxen, Optiker und Hörgeräteakustiker, die Wohnungslosenhilfe, die Abfallwirtschaft, Bestatter, Tankstellen und Wirtschaftsprüfer, die Herstellung von Arzneimitteln/ Medizinprodukten, die Herstellung von Lebensmittel-/ Arzneimittelverpackungen, Berufsbetreuer, Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Beschäftigte in Versicherungen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung systemrelevanter Bereiche notwendig sind, und Beschäftigte bei Gewerkschaften sowie Arbeitgeberverbänden, die zur Aufrechterhaltung ihrer grundgesetzlichen Funktionen benötigt werden.“

Die Informationen hierzu finden sich unter https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/faq-coronavirus-betreuung.php und https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html#informationen-notbetreuung.