Katja Keul: Ehegattenvertretung gehört nicht ins Gesetz zur Betreuungsreform

02.12.2020
  • Portrait von Katja Keul

Berlin/Hamburg, 02. Dezember 2020 – Die Bundestagsabgeordnete Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) hält den Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts im Grundsatz für „eine lobenswerte und systematische Überarbeitung des Betreuungsrechts im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).“ Im Gespräch mit Thorsten Becker, Vorsitzender des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB), und BdBGeschäftsführer Dr. Harald Freter sagte sie weiter: „Es ist zwar nicht alles erreicht, aber der Gesetzentwurf ist ein großer Fortschritt für das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten.“

Scharf kritisierte die Politikerin, dass „der Unsinn der Ehegattenvertretung erneut an das Gesetz angedockt wurde, was das an sich fortschrittliche und kluge Gesetz an dieser Stelle entwertet“, so Katja Keul. Das sieht man beim BdB ähnlich. In einer Gesellschaft, in der Lebensmodelle immer diverser werden, sei die pauschale Ehegattenvertretung kein Fortschritt. Im Gegenteil, so Thorsten Becker: „Auch wenn Befürworter sagen, dass die Ehegattenvertretung gefühltes Recht sei, so steht doch zu erwarten, dass dieses Recht nicht zu mehr Selbstbestimmung führt. Oft wünschen sich Ehepartner andere Vertreter. Die Gründe können vielfältig sein. Die Vorsorgevollmacht oder die Betreuungsverfügung sind essenziell – und sie sollten es bleiben.“

Hintergrund: Ehegatt*innen sollen zukünftig über Heilbehandlungen, operative Eingriffe oder das Unterlassen von bestimmten Behandlungsmaßnahmen auch dann entscheiden dürfen, wenn der oder die Betroffene keine Vorsorgevollmacht oder keine Betreuungsverfügung formuliert und unterschrieben hat – dies allerdings als befristetes Notfallrecht.

Thorsten Becker betonte, dass der Regierungsentwurf jedoch überwiegend Positives enthalte, das die Zustimmung des BdB finde. Die Anpassung des Betreuungsrechts an die Maßgaben der UN-BRK trage dazu bei, dass das Selbststimmungsrecht der Betreuten signifikant gestärkt werde. „Ein großer Schritt in die richtige Richtung, mit dem wir sehr zufrieden sind“, so Becker. Berufspolitisch von Bedeutung sei zudem die Einführung eines Zulassungs- und Registrierungsverfahrens auf der Grundlage der persönlichen und fachlichen Expertise: „Damit wird erstmals der Beruf als Profession anerkannt. Diese Aufwertung wird den Beruf attraktiver machen und die schwierige Nachwuchssuche erleichtern. Bisher fühlten wir uns auf hoher See, nun ist endlich ein Hafen in Sicht“, kommentierte Becker.

Dennoch habe man weitergehende Forderungen, wie etwa eine Ausbildung auf Hochschulniveau, an deren Umsetzung der Verband festhalte und sie weiter verfolge. Auch enthalte das Gesetz Maßnahmen, die zwar dem Selbstbestimmungsrecht der Klientinnen und Klienten dienen und daher die volle Unterstützung des BdB haben, jedoch erhebliche Mehraufwände mit sich bringen. Thorsten Becker: „Wir fordern dafür einen Ausgleich. Wer Qualität will, muss zahlen. Unbezahlte Mehrarbeit ist nicht zumutbar.“

Gesprochen wurde auch über das Konzept der „erweiterten Unterstützung“, das ebenfalls als Schritt in die richtige Richtung zu mehr Qualität in der rechtlichen Betreuung gewertet wird. Künftig soll im Vorfeld einer Betreuung im Wege eines Fallmanagements deren Notwendigkeit geprüft werden, wofür u.a. Betreuungsvereine und Berufsbetreuer*innen infrage kämen. Seit langem fordert der BdB, dass nicht allein Gerichte eine rechtliche Betreuung einrichten sollten, sondern auch Personen mit Unterstützungsbedarf sowie deren Angehörige sollten privat einen Berufsbetreuer oder eine Berufsbetreuerin beauftragen können. Dr. Harald Freter: „Im Gesetzentwurf ist dieses Konzept abgespeckt. Wir setzen uns ausdrücklich für die selbst mandatierte Unterstützung ein, die wir als vierte Säule des Betreuungsrechts sehen.“ Das Konzept der „erweiterten Unterstützung“ sei dennoch unbedingt erprobenswert. Doch der Gesetzentwurf regele nicht, wer die „erweiterte Unterstützung“ erprobe und wer sie bezahle. Freter weiter: „Leider hat noch kein Bundesland seine Bereitschaft erklärt, die „erweiterte Unterstützung“ im Rahmen eines Pilotprojekts zu testen. Egal, wer den ersten Schritt unternimmt, der BdB bietet sich gern als Projektpartner an.“