Kurz vor Bundesratsentscheidung zur Vergütungserhöhung: Bewegung in der politischen Landschaft

19.06.2017

    Kurz vor der Abstimmung im Bundesrat am 7. Juli über die Erhöhung der Betreuervergütung ist Bewegung zu dem Thema entstanden. Grund sind die Wahlen in den Flächenländern in Nordrhein-Westfalen (NRW) und Schleswig-Holstein (SH), welche ursprünglich eine ablehnende Haltung zeigten. Nun haben die Koalitionäre in beiden Bundesländern ihre Verträge unterschrieben. Der BdB hat die Dokumente auf das Thema „Betreuung“ und „Vergütungserhöhung“ hin analysiert.

    In Schleswig-Holstein steht im vorgesehenen Koalitionsvertrag zwar kein Hinweis auf den zukünftigen Umgang mit dem Betreuungsrecht und damit auch mit der Vergütungsfrage. Jedoch wird  voraussichtlich Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU) Justizministerin werden. Diese war bisher auf Bundesebene Berichterstatterin für das Betreuungsrecht der CDU-Fraktion und hat sich im Vorfeld engagiert für mehr Geld nach 12 Jahren für Berufsbetreuer und damit auch für die jetzt zur Abstimmung im Bundesrat anstehende fünfzehnprozentige Erhöhung der Stundensätze der §§ 3, 4 VBVG eingesetzt.

    Die neue Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat sich in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich für die Vergütungserhöhung ausgesprochen. Sie wird voraussichtlich ab 27. Juni im Amt sein und dementsprechend auch an der Bundesratsabstimmung am 7. Juli teilnehmen.

    Die entspechende Passage im NRW-Koalitionsvertrag lautet: „Jeder Mensch kann unverschuldet in Not geraten und möglicherweise dadurch seine Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln. Immer häufiger entschließen sich Bürgerinnen und Bürger deshalb zu einer Vorsorgevollmacht, mit der eine Person ihres Vertrauens für diesen Fall bevollmächtigt wird. Liegt eine Vorsorgevollmacht nicht vor, folgt grundsätzlich ein gerichtliches Betreuungsverfahren. An dieser Stelle leisten die Betreuungsvereine in Nordrhein-Westfalen eine herausragende Arbeit.

    Um diese Arbeit im Zusammenspiel aus haupt-und ehrenamtlichen Kräften für unsere Bürgerinnen und Bürger zu sichern, begrüßen wir die bundesgesetzliche Anhebung der Betreuervergütung um 15 Prozent.
    Wir werden in Abstimmung mit den anderen Ländern Wert darauf legen, dass die Vergütungsanhebung den Betreuungsvereinen zugutekommt.
    Christdemokraten und Freie Demokraten erkennen den hohen Stellenwert der rechtlichen Betreuung für ein selbstbestimmtes Leben im Alter an. Deshalb werden wir Instrumente zur Stärkung der Selbstbestimmung wie die Vorsorgevollmacht oder Betreuungs-und Patientenverfügungen noch stärker in der Gesellschaft verankern. Wir stellen eine angemessene Qualität und Vergütung der Betreuer sicher."

    Für Irritation unter BdB-Mitgliedern gesorgt hat die Passage, nach der eine Vergütungserhöhung vorrangig den Betreuungsvereinen zugute kommen soll.

    Allerdings hat der Bundestag bereits am 18.05. den Gesetzentwurf beschlossen, nachdem beide Gruppen der beruflich tätigen Betreuer mehr Geld erhalten sollen. Der Bundesrat kann diesen Gesetzesentwurf nur vollständig annehmen oder ablehnen. Abgesehen davon wäre es fraglich, ob eine unterschiedlich hohe Vergütung für Betreuungsvereine und selbständige Berufsbetreuer überhaupt mit europarechtlichen Vorgaben vereinbar wäre.