Betreuungsreform

Unterstützung aus Bayern

„Der Gesetzentwurf bringt wichtige Verbesserungen in Bezug auf die Selbstbestimmung der Betreuten und die Qualität der ehrenamtlichen und beruflichen Betreuung. Auch wenn noch einige Regelungen kritisch zu hinterfragen sind: Er greift viele bayerische Forderungen im Betreuungsrecht auf und beschreitet den richtigen Weg", so Bayerns Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich im Gespräch mit dem BdB.
07.07.2020
  • Bayerns Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich im Gespräch mit Dr. Harald Freter und Hennes Göers

"Bayern wird sich daher mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die notwendigen Verbesserungen im Betreuungsrecht schnell umgesetzt werden, um eine qualitativ hochwertige Betreuung auch für die Zukunft zu sichern", so Eisenreich weiter. An dem Treffen, das im Bundesrat in Berlin stattfand, nahmen der stellvertretende Vorsitzende des BdB Hennes Göers teil sowie BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter und Gerd Schmitt, ehemaliger Direktor des Bundesrates.

Hennes Göers: „Wir begrüßen den Entwurf ausdrücklich, weil er sehr viele positive und richtungsweisende Elemente enthält. Gleichwohl werden wir im Detail noch unsere Anmerkungen machen.“ So sei die Einführung eines Zulassungs- und Registrierungsverfahrens auf Grundlage persönlicher und fachlicher Eignung ein erster, wichtiger Schritt. „Erstmals soll Qualifizierung zum Beruf führen. Nun zählen Fachkenntnisse und nicht mehr ‚Jeder‘ und ‚Jede‘ Berufsbetreuer/in kann werden. Dennoch halten wir an unserer Forderung fest, dass langfristig ein Fachstudium Voraussetzung für den Beruf sein sollte.“ Der BdB begrüßt außerdem, dass im Gesetzentwurf die rechtliche Betreuung an den Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichtet und Unterstützung der Klient/innen vor Rechtsvertretung gestellt ist. „Das ist ein großer Fortschritt“, so BdBGeschäftsführer Harald Freter. „Die richtigen und wichtigen Maßnahmen, die damit verknüpft sind, wie beispielsweise ein obligatorisches Kennenlerngespräch oder die Einbindung der Klient/innen in den Jahresbericht, werden zu deutlichen Mehraufwänden führen. Im Entwurf ist jedoch nicht beschrieben, wie diese Aufwände vergütet werden sollen.“ Die BdB-Vertreter kündigten eine Liste mit Vorschlägen zur Umsetzung des Gesetzes an wie etwa eine Pauschalvergütung für das Kennenlerngespräch.

Staatsminister Eisenreich sagte abschließend: „Die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer leisten eine wichtige und verantwortungsvolle Arbeit. Ich werde mich dafür einsetzen, dass der Entwurf noch in dieser Legislatur Gesetz wird.“ Das Reformvorhaben muss sowohl von Bundestag als auch der Länderkammer Bundesrat verabschiedet werden.