Studie des BMJV belegt strukturelle Qualitätsmängel im Betreuungssystem | Berufsbetreuer haben zu wenig Zeit für ihre Klienten und werden nicht leistungsgerecht bezahlt

07.12.2017

    Hamburg, 7. Dezember 2017 – Im Betreuungssystem herrscht Ressourcenmangel: Berufsbetreuer können sich weder genügend Zeit für ihre Klienten nehmen, noch wird ihre Arbeit leistungsgerecht vergütet. Dies belegt der Abschlussbericht der Studie zur „Qualität in der Betreuung“ des BMJV, der jetzt in Berlin vorgelegt wurde. 

    Die Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts decken sich in vielen Punkten mit den Forderungen des BdB. Dazu der Verbandsvorsitzende Thorsten Becker: „Der Bericht zeigt aus unserer Sicht erhebliche Defizite in der Qualität der Betreuung auf. Nun ist der Bund am Zug, einen neuen Gesetzesentwurf zu entwickeln – und diesen so einzubringen, dass die Bundesländer ihn mittragen.“ Fortschritte könnten nur durch Reformen erreicht werden: Der BdB fordert sofort 24 Prozent mehr Zeit für Klienten und 25 Prozent mehr Geld. Das bedeutet 4,1 Stunden im Schnitt monatlich pro Klient und 55 Euro pro Stunde. Aktuell haben Berufsbetreuer durchschnittlich 3,3 Stunden pro Klient und Monat zur Verfügung, sie können maximal 44 Euro pro Stunde abrechnen. Die Studie zeigt, dass Berufsbetreuer/innen längst durchschnittlich 4,1 Stunden arbeiten – und mehr. 

    Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB, sagt: „Der Flurschaden hat in einigen Regionen bereits eingesetzt. Betreuungsvereine schließen, Berufsbetreuer mit eigenem Büro geben auf und Betreuungsbehörden finden keinen qualifizierten Nachwuchs. Die Politik darf nicht zulassen, dass ein ganzes System und damit die Errungenschaften des Betreuungsrechts in sich zusammenfallen.“ Seit 12 Jahren hat es keine Erhöhung der Vergütung für Berufsbetreuer mehr gegeben. 

    Der Bundestag hatte einer 15-prozentigen Erhöhung der Stundensätze für Betreuer im Frühjahr 2017 zugestimmt, doch die Länder im Bundesrat nahmen die Entscheidung über die Gesetzesänderung von der Tagesordnung. Einige Länder brachen sogar mit ihren Wahlversprechen. Dass dieser Entwurf mittlerweile schon überholt sei, werde nun durch die Ergebnisse der Qualitätsstudie untermauert, betont Thorsten Becker.

    „Wir begrüßen die Impulse für die Verbesserung des Systems Betreuung, die das Bundesjustizministerium mit dieser Studie gesetzt hat“, sagt der BdB-Vorsitzende. Seit langem fordert der Verband eine Diskussion über die Qualität in der rechtlichen Betreuung. Dazu gehören Ausbildung, die Kontrolle des Berufszugangs, eine Berufsaufsicht und die Umsetzung der UN-Behindertenrechts-konvention. Diese fordert etwa die unterstützte Entscheidungsfindung und nicht die stellvertretende Entscheidung über den Kopf des Klienten hinweg. Zum Hintergrund: Vor 20 Jahren war die „Entmündigung“ abgeschafft worden. Wer seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann und volljährig ist, dem wird seither ein Betreuer an die Seite gestellt und kein Vormund. Dieser hat den Auftrag, den Willen seines Klienten zu ermitteln und ihn in seiner Entscheidungsfindung zu unterstützen. „Dieses unterstützende Vorgehen braucht Zeit, Geld, Knowhow und Kontrolle. Dafür muss uns der Staat mit den nötigen Ressourcen und Strukturen ausstatten“, so Thorsten Becker.

    Der Verband bringt seine Konzepte in die 2018 anstehende Qualitätsdiskussion ein. Außerdem hat der BdB jeweils zu den unterschiedlichen Fassungen des Berichts Stellung bezogen. Sobald die öffentliche Stellungnahme fertig geschrieben ist, wird sie hier zu lesen sein.

    Der vollständige Abschlussbericht ist auf der Homepage des BMJV eingestellt - Forschungsvorhaben "Qualität in der rechtlichen Betreuung": http://www.bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/Fachpublikationen_node.html