„Eine Anpassung der Vergütung für Betreuer ist notwendig“

Stephan Thomae sieht Bundesländer in der Pflicht

Der FDP-Politiker sicherte seine Unterstützung für die Durchsetzung der Sofortforderungen des Verbands zu. „Die Inhalte der ISG-Studie sind eindeutig und müssen Taten folgen lassen“, so Thomae weiter.
04.10.2018
  • Stephan Thomae (FDP) und Jochen Halbreiter (BdB)

„Eine Anpassung der Vergütung für Berufsbetreuer ist notwendig, um eine qualitativ hochwertige Betreuung gewährleisten zu können.“ Dies sagte der Allgäuer Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae (FDP) im Gespräch mit Jochen Halbreiter, Mitglied im Vorstand des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB). Der FDP-Politiker sicherte seine Unterstützung für die Durchsetzung der Sofortforderungen des Verbands zu. „Die Inhalte der ISG-Studie sind eindeutig und müssen Taten folgen lassen“, so Thomae weiter.

Der 670 Seiten starke Abschlussbericht der vom Bundesministerium der Justiz beauftragten Studie zeigte, was schief läuft im Betreuungswesen: Die Qualität leidet unter der nicht angemessenen Vergütung und unzureichenden Zeitpauschalen. Der Bericht rechtfertigt zudem Forderungen nach mehr Zeit und mehr Geld und bestätigt die seit Langem vom BdB festgestellten Defizite bei Struktur und Qualität im deutschen Betreuungswesen.

So belegte die Studie einen deutlichen Unterschied zwischen geleisteter und vergüteter Arbeit. Durchschnittlich 3,3 Stunden pro Klient und Monat können Berufsbetreuer/innen aktuell abrechnen. Sie wenden jedoch durchschnittlich 4,1 Stunden auf, leisten also 0,8 Stunden unbezahlte Mehrarbeit. Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen fordert daher eine Erhöhung der Zeitkontingente auf 4,1 Stunden pro Klient und Monat. Der Stundensatz liegt seit dem Jahr 2005 bei maximal 44 Euro pro Stunde. Auf Grundlage der Studie fordert der Verband eine Erhöhung auf 54 Euro pro Stunde.

Stephan Thomae sieht die Bundesländer bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflicht. Der Bundestag hatte im Mai 2017 eine Erhöhung der Betreuervergütung um 15 Prozent beschlossen. Der Beschluss war an der Länderkammer, dem Bundesrat, gescheitert. Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsfraktionen auf eine strukturelle Verbesserungen im Betreuungswesen verständigt und eine zeitnahe Verbesserung der Rahmenbedingungen angekündigt.

Stephan Thomae sicherte zu, sich für die Anliegen der Berufsbetreuer/innen einzusetzen und bezüglich der Reformvorhaben beispielsweise in Nordrhein-Westfalen nachzuhaken.