„Wahlrechtsausschlüsse sind ein Relikt aus alten Zeiten“
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Er verwies auf die eindeutige Rechtslage: Die Ausgrenzung bestimmter Gruppen behinderter Menschen widerspricht dem Verfassungs- und Menschenrecht und steht im deutlichen Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention, die bereits seit 2009 in Deutschland geltendes Recht ist.
Fred Fiedler machte sein Verständnis von Betreuung deutlich: „Wir verstehen Betreuung bei Menschen mit allen Angelegenheit als Berechtung […], unterstützen unsere Klienten bei der Realisierung der Rechts- und der Handlungsfähigkeit.“ Durch den Wahlrechtsausschluss sei dies aber gehindert. Durch die bisher bestehende Wahlrechtseinschränkung würden bisher Menschen ausgeschlossen, „die im Zweifel doch in der Lage wären, ihren politischen Willen zu bilden.“ Weiter verwies Fiedler darauf, dass eine einzelne Gesetzesänderung nicht ausreichend sei. Zusätzlich müssten Unterstützungsangebote und Strukturen geschaffen werden, um die bisher vom Wahlrecht ausgeschlossenen Menschen bei der selbstbestimmten Ausübung des Wahlrechts zu unterstützen. Zudem mahnte er an, zu prüfen, ob die Einrichtung einer Betreuung in allen Angelegenheiten grundsätzlich noch zeitgemäß sei.
In Sachsen sind Menschen mit „Betreuung in allen Angelegenheiten“ und Menschen mit „Unterbringung in der forensischen Psychiatrie“ bisher vom Wahlrecht ausgeschlossen. Die Fraktion DIE LINKE hat einen Gesetzentwurf zur Behebung verfassungswidriger Wahlrechtsausschlüsse in den sächsischen Landtag eingebracht. Der BdB hat zur Initiative zugunsten eines inklusiven Wahlrechts im Mai auch eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.