Zwischenbericht zur BMJV-Studie veröffentlicht

15.02.2017

    Mindestens 4,1 Stunden arbeiten Berufsbetreuer/innen und ihre Angestellten im Durchschnitt pro Fall und Klient/in – wenn die Arbeitszeit von Mitarbeiter/innen voll einbezogen wird, sind es sogar 4,4 Stunden. Derzeit können aber nur 3,3 Stunden abgerechnet werden. Das ist eine der zentralen Aussagen des nun vorgelegten zweiten Zwischenberichts zur Studie „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

    Für den BdB ist dieses erste Ergebnis der BMJV-Studie eine deutliche Bestätigung seiner seit langem erhobenen Forderung nach einer Verbesserung der materiellen Situation von Berufsbetreuer/innen. Die von der Regierungskoalition und dem BMJV im Januar angekündigte Gesetzesinitiative zur Erhöhung der Vergütung um 15 % ist nun ein erster Schritt in die Richtung, die strukturellen Rahmenbedingungen des deutschen Betreuungsrechts zu verbessern.