Stellungnahme

Stellungnahme zu Dolmetscherkosten für Betreuer*innen

Oktober 2015 - In einem Schreiben an Annette Schnellenbach, für die rechtliche Betreuung zuständige Referatsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, fordert der BdB vom BMJV, Schritte zur Problemlösung zu unternehmen. Der BdB schlägt vor, dass entweder Dolmetscherkosten grundsätzlich über das Versorgungssystem übernommen werden oder dass durch eine einfache Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) Dolmetscherkosten als gesondert erstattungsfähig deklariert werden.

    Nach der geltenden Rechtsprechung gelten die durch Übersetzungen entstehenden Kosten als durch die Betreuerpauschale abgegolten. Sie übersteigen in der Regel die monatlichen Vergütungen deutlich, können also auch nicht durch eine Mischkalkulation aufgefangen werden. Die Problematik dürfte sich angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation noch weiter zuspitzen, da in diesem Zusammenhang häufiger Betreuungen für der deutschen Sprache unkundige Menschen eingerichtet werden dürften. Andererseits wird kaum noch jemand bereit sein, solche Betreuungen zu übernehmen, wenn die erforderlichen Aufwendungen für Dolmetscher nicht übernommen werden.