Stellungnahme zu Dolmetscherkosten für Betreuer*innen
Nach der geltenden Rechtsprechung gelten die durch Übersetzungen entstehenden Kosten als durch die Betreuerpauschale abgegolten. Sie übersteigen in der Regel die monatlichen Vergütungen deutlich, können also auch nicht durch eine Mischkalkulation aufgefangen werden. Die Problematik dürfte sich angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation noch weiter zuspitzen, da in diesem Zusammenhang häufiger Betreuungen für der deutschen Sprache unkundige Menschen eingerichtet werden dürften. Andererseits wird kaum noch jemand bereit sein, solche Betreuungen zu übernehmen, wenn die erforderlichen Aufwendungen für Dolmetscher nicht übernommen werden.