Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung mit Wahlen - LG Berlin

Liebe Mitglieder,
wir laden Sie herzlich zu unserer Mitgliederversammlung mit Wahlen ein. Nachdem in den letzten zwei Jahren Präsenzveranstaltungen nahezu unmöglich waren, freuen wir uns, wieder alle Teilnehmenden persönlich begrüßen zu können. Nicht alle Mitglieder des aktuellen Vorstandes werden sich zur Wiederwahl stellen. Deshalb bitten wir alle Mitglieder, sich Gedanken zu machen, ob sie bereit sind, sich zur Wahl zu stellen.

Auch Nichtmitglieder sind (ohne Stimmrecht) herzlich zu unserer Mitgliederversammlung eingeladen.

Ihre Anmeldungen erbeten wir bis zum 04.05.2022. 

Alle Mitglieder haben eine persönliche Einladung per E-Mail von uns erhalten. Die Anmeldung erfolgt direkt über das Sitzungsmanagement („Rückmeldung zur Sitzung“) für die Mitgliederversammlung. In der Einladungsmail ist ein Link angegeben, über den Sie sich direkt an- oder abmelden können. Direkt nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine automatisierte Anmeldebestätigung.

Bitte informieren Sie sich am Veranstaltungsort über die aktuellen Bestimmungen und Hinweise zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die vor Ort geltenden Hygienerichtlinien und Vorgaben bitten wir zu berücksichtigen und einzuhalten. Geben Sie diese Einladung gern an interessierte Berufskollegen weiter.


Mit kollegialen Grüßen
Ihr Landesgruppenvorstand Berlin
Ulrike Hess
Kerrin Elmen
Kirsten Elmen
Margarete Hucht
Jörg Kanzler
Fred Rehberg

Tagesordnung für die Mitgliederversammlung

TOP 1 Begrüßung durch den Landessprecher
TOP 2 Protokollarisches

  • Wahl einer Protokollführung
  • Wahl einer Versammlungsleitung
  • Beschlussfassung über die Tagesordnung

TOP 3 Bericht des Landesvorstandes

  • Begrüßung neuer Mitglieder
  • Aktivitäten
  • Veranstaltungen
  • Finanzen

TOP 4 Wahlen
4.1 Wahl eines/r Wahlleiters/in
4.2 Entscheidungen über die Anzahl der Beisitzer*innen im Landesgruppenvorstand und der Anzahl der Ersatzdelegierten zum Länderrat
4.3 Wahl des Landesgruppenvorstands (mindestens drei bis maximal sieben Mitglieder)

  • Landesgruppensprecher*in (Einzelwahl)
  • Finanzverantwortliche*r (Einzelwahl)
  • Mindestens einen, höchstens fünf Beisitzer*innen ohne besondere Funktionszuweisung (Listenwahl, Anzahl abhängig von der vorherigen Entscheidung über die Anzahl)

4.4 Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten zum Länderrat
(Anmerkung: Die*der Landesgruppensprecher*in ist per Satzung erster Delegierte*r zum Länderrat. Die Delegierten und Ersatzdelegierten sind aus den Vorstandsmitgliedern zu wählen.)
4.4.1 Wahl des weiteren Länderratsdelegierten (Einzelwahl)
4.4.2 Wahl der Ersatzdelegierten zum Länderrat aus den übrigen Vorstandsmitgliedern (Finanzverantwortliche*r und Beisitzer*innen)
(Listenwahl, Anzahl abhängig von der vorherigen Entscheidung über die Anzahl)
4.5 Wahl der sieben Delegierten und (max.) sieben Ersatzdelegierten zur Delegiertenversammlung (Listenwahl)

TOP 5 Geplante Aktivitäten der Landesgruppe

TOP 6 Verschiedenes