Plädoyer für stärkere Professionalisierung

BdB formuliert Vorschlag für Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP

Berlin, 20. Oktober 2021 – Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB) fordert, dass die rechtliche Betreuung weiter professionalisiert wird. Für den Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP legt der BdB einen Textvorschlag vor, der einen Rahmen setzt für die Entwicklung der rechtlichen Betreuung in der nächsten Legislaturperiode. Grundlage des Textes sind die Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des BdB.

Im Fokus standen Fragen wie: Welche Qualifikation benötigen Berufsbetreuer*innen und welche Inhalte sollen Sachkundekurse vermitteln? Wie sollen Mehraufwände vergütet werden, die durch die Reform auf Berufsinhaber*innen zukommen? Wie soll die Vergütung künftig grundsätzlich geregelt werden? Auch erfragte der BdB die Positionen der Parteien zu einer Betreuerkammer, zum Zeugnisverweigerungsrecht für Betreuer*innen sowie zu Konzepten, wie Betreuungsvereine künftig gefördert werden sollen.

Die Formulierungsvorschläge im Einzelnen:

  • Berufsbetreuer*innen müssen weiterhin der Garant dafür sein, dass die Grundrechte der betreuten Menschen gewahrt werden und Dritte nicht in ihre Rechte eingreifen: Wir streben eine stärkere Professionalisierung von Berufsbetreuung an [1] Notwendige – für die Berufsausübung wichtige – Kenntnisse sollten im Rahmen von Sachkundelehrgängen vermittelt werden.[2]

 

  • Zeigt die gesetzlich vorgesehene Evaluation der Betreuervergütung in 2024 einen Anpassungsbedarf, sollte der Gesetzgeber diesen schnell umsetzen. Grundsätzlich ist eine dynamische Anpassung der Vergütung ein etabliertes Modell, dessen sich der Gesetzgeber bereits in anderen Bereichen bedient hat.[3] Außerdem sollen im Rahmen der Neuregelung der Vergütung eine Aufnahme sämtlicher Kosten für Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen zur Überwindung von Kommunikationsbarrieren als erstattungsfähige Aufwendungen anerkannt werden.[4]

 

  • Mit steigendem Maß an Professionalisierung wird die Notwendigkeit einer Instanz, die Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung und Professionsentwicklung übernimmt, immer klarer. Daher muss eine berufsständische Selbstverwaltung und eine Berufsaufsicht im Rahmen einer Betreuerkammer diskutiert und konkrete Lösungsansätze erarbeitet werden.[5]

 

  • Rechtliche Betreuung basiert auf einer Vertrauensbeziehung. Wir werden deshalb die Strafprozessordnung um ein Zeugnisverweigerungsrecht für rechtliche Betreuer*innen ergänzen.[6]

An der Erarbeitung der Rechtsverordnung zum Zulassungs- und Registrierungsverfahren sowie zur Sachkunde beteiligt sich der BdB aktuell in den Arbeitsgruppen des Bundesjustizministeriums.


[1] Auszug aus der Antwort von Bündnis90/Die GRÜNEN auf Wahlprüfstein 1 des BdB e.V., wobei der BdB den Begriff ‚weiterhin‘ eingefügt hat, da Betreuer*innen bereits Garanten für die Rechte der Klient*innen sind. Der BdB wählt die Formulierung ‚anstreben‘, da der Koalitionsvertrag eine klare Richtung anzeigen sollte.

[2] Auszug aus der Antwort der Freien Demokratischen Partei (FDP) auf Wahlprüfstein 1

[3] Aus der Antwort der Freien Demokratischen Partei (FDP) auf Wahlprüfstein 4, wobei der Bdb den, laut Gesetz vorgesehenen, Zeitpunkt für die Evaluierung eingefügt hat und von Anpassungsbedarf spricht

[4] Aus der Antwort der Sozialdemokratischen Partei Deutschland (SPD) auf Wahlprüfstein 3

[5] In Anlehnung an die Antwort von Bündnis90/Die GRÜNEN auf Wahlprüfstein 6

[6] In Anlehnung an die Antwort von Bündnis90/Die GRÜNEN auf Wahlprüfstein 7