Pressemitteilung

Politisches Gespräch: Bayern unterstützt Inkrafttreten des Reformgesetzes Anfang 2023 | Referentin für Betreuungsrecht im Bayerischen Justizministerium Christine von Massenbach plädiert für Terminvorschlag der Bundesregierung

München/Hamburg, den 7. Januar 2021 – „Aus bayerischer Sicht könnte das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Wir haben uns gegenüber dem Bund für ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2023 ausgesprochen. Der bis dahin zur Verfügung stehende Zeitraum reicht aus, um das Inkrafttreten der neuen Regelungen vorzubereiten. Auch würde ein späterer Termin den Zeitraum bis zur Evaluierung der Betreuervergütung doch sehr verknappen“, sagte die Referentin für Betreuungsrecht des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz Christine von Massenbach im Gespräch mit Vertreter*innen des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB).