„Berufsbetreuer/innen ermöglichen Selbstbestimmung“ - Bundestagsabgeordneter Daniel Föst (FDP) unterstützt BdB-Forderungen
- Betreuungsreform
- Vergütung
Pressemitteilung | Berlin/Hamburg, 15. September 2020 – „Jeder Mensch sollte Architekt seines eigenen Lebens sein können. Selbstbestimmung steht für mich im Zentrum. Selbstbestimmung heißt auch, dass Menschen, die Hilfe brauchen, professionelle Unterstützung bekommen. Genau das leisten Berufsbetreuerinnen und -betreuer. Sie ermöglichen ihren Klientinnen und Klienten Selbstbestimmung.“
Im Gespräch mit Thorsten Becker, dem Vorsitzenden des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen, und BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter würdigte der FDP-Bundestagsabgeordnete Daniel Föst die Leistung der rechtlichen Betreuer/innen für die Schwachen in der Gesellschaft. Im Zentrum des Gesprächs, das im Deutschen Bundestag stattfand, stand der Austausch über den Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts. Einig war sich die Runde, dass der Entwurf in die richtige Richtung hin zu mehr Qualität in der rechtlichen Betreuung weist und noch in dieser Legislatur verabschiedet werden sollte.
So begrüßt der BdB die Einführung eines Zulassungs- und Registrierungsverfahrens auf Grundlage persönlicher und fachlicher Eignung. Damit werde die Profession Betreuung erstmals als Beruf anerkannt, so Geschäftsführer Harald Freter: „Wer ins Register eingetragen wird, IST künftig Berufsbetreuer/in. Das ist ein Meilenstein.“ Eine zentrale Forderung des BdB, wonach ein Hochschulstudium zum Beruf führen sollte, ist im Entwurf nicht berücksichtigt. FDP-Politiker Föst kann diese Forderung nachvollziehen und will sie im Rahmen seiner Möglichkeiten als Oppositionspolitiker thematisieren. Gleiches gilt für die Forderung des BdB nach Selbstverwaltung und Einführung einer Berufskammer. Daniel Föst: „Berufskammern sind eine wichtige Säule für die freien Berufe in Deutschland. Sie setzen Regeln, definieren Standards und sanktionieren, wo Berufsinhaber verfehlen. Ohne feste Regeln ist die Gefahr von zu vielen Freibeutern groß“, so Daniel Föst. Doch habe der Weg zur Pflegekammer gezeigt, „wie langwierig und schwierig der Prozess ist“.
Positiv wertet der Verband die geplante Anpassung des Betreuungsrechts an die Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. „Die Selbstbestimmung der Klientinnen und Klienten wird dadurch signifikant gestärkt. Wir haben uns jahrelang dafür engagiert, dass das Betreuungsrecht in erster Linie Unterstützung bedeutet und die Stellvertretungskompetenz ein Teil der Betreuung ist“, so Thorsten Becker. Kritisch sieht man beim BdB jedoch die offene Frage, wie die Mehraufwände vergütet werden sollen. Thorsten Becker: „Wir begrüßen, dass zu Beginn einer Betreuung künftig ein Kennenlerngespräch stehen soll. Auch unterstützen wir, dass die Klientinnen und Klienten in die Jahresberichte eingebunden werden. Das stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Menschen.“ Der BdB hat errechnet, dass für diese sinnvollen Maßnahmen in einem Büro, das rund 60 Klient/innen betreut, etwa 220 Stunden Mehrarbeit anfallen. „Dafür muss es eine Lösung geben“, so Becker.
Familienpolitiker Föst dazu: „Oft wird erwartet, dass soziale Dienstleistungen möglichst wenig kosten sollen. Gute Arbeit muss aber entsprechend vergütet werden. Hilfe für Menschen darf nicht auf Idealismus und unbezahlter Mehrarbeit basieren. Man sollte in einem ersten Schritt die Bürokratie möglichst niedrig halten, damit mehr Qualität bei den Menschen ankommt.“ Der BdB fordert, dass die Mehraufwände in die Evaluation einfließen, die bis Ende 2024 erfolgen soll. Daniel Föst sagte zu, im Bundestag das Thema weiter im Blick zu behalten.
Der Verband erwartet, dass der Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird. Am 23. September wird das Kabinett über den Gesetzentwurf beschließen, anschließend beginnt das parlamentarische Verfahren.