„Mehraufwände müssen gegenfinanziert werden“
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Erfreut zeigte sich Volker Ullrich, der Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestages ist, dass der Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts insgesamt gute Noten vom BdB bekommt. Zugleich sei er offen für Kritikpunkte und Anregungen. Frank Staeck lobte die Ausrichtung am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Hinwendung zur unterstützten Entscheidungsfindung. Hauptkritikpunkt: Der Gesetzentwurf lässt offen, wie der Mehraufwand vergütet werden soll, der Berufsbetreuer*innen durch die Ausweitung der formalen Verpflichtungen entstehen wird, insbesondere bei den Berichtspflichten. Staeck: „Es besteht zudem die Gefahr, dass dieses Missverhältnis über Jahre hinweg anhalten könnte.“
Im vorliegenden Gesetzentwurf würde eine Vergütungserhöhung definitiv nicht berücksichtigt, so Volker Ullrich. Er sicherte jedoch zu, sich für eine zeitnahe Umsetzung der Ergebnisse der Evaluation nach dem Jahr 2024 stark zu machen und sich im Vorfeld für eine Protokollnotiz zur Notwendigkeit der Vergütungsanpassung einzusetzen.
Die BdB-Vertreter*innen begrüßten auch das Registrierungs- und Zulassungsverfahren auf Grundlage der persönlichen und fachlichen Eignung. Damit werde der Beruf endlich anerkannt. An der Erarbeitung einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung für das Verfahren soll der BdB beteiligt werden. Die BdB-Vertreter*innen wiesen darauf hin, dass über den „Curator de Jure“ bereits ein Curriculum existiere, welches nach obergerichtlicher Entscheidung die Zulassungsvoraussetzungen erfülle und in der Praxis erprobt sei.
Neben den Inhalten der aktuell geplanten Reform konnten die BdB-Vertreter*innen auch wichtige Punkte wie eine Hochschulausbildung als Berufsvoraussetzung sowie den Wunsch nach einer Berufskammer ansprechen.