Delegiertenversammlung 2021

BdB fordert Vergütung von Mehraufwänden

Einstimmig verabschiedeten die BdB-Delegierten den gemeinsamen Leitantrag von Länderrat und Vorstand. Unter der Überschrift „Endlich Anerkennung! Jetzt Qualität nachhaltig sichern“ fordert der Verband eine leistungs- und verantwortungsgerechte Vergütung.
20.09.2021

Das Gesetz zur Reform der rechtlichen Betreuung sieht keinen finanziellen Ausgleich für die erheblichen Mehraufwände vor, die auf Berufsbetreuer*innen zukommen. Der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker: „Das Gesetz bedeutet einen großen Fortschritt – sowohl für die Selbstbestimmung der Klient*innen als auch für uns Berufsinhaber*innen. Es negiert jedoch, dass all die Maßnahmen mit Mehrarbeit verbunden sind.“ Dazu zählen ein Kennenlerngespräch zu Beginn einer Betreuung, ein Anfangsbericht und dessen Erörterung mit Klient*innen und Rechtspfleger*innen, differenzierte Jahresberichte, die die Sichtweise der Klient*innen abbilden, sowie die konsequente Umsetzung der Unterstützten Entscheidungsfindung.

„Wir haben die Ausrichtung des Betreuungsrechts am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert. Die Maßnahmen dienen den Klient*innen; sie sind richtig und wir unterstützen sie. Jedoch können wir nicht unentgeltlich arbeiten. Hier muss nachgebessert werden.“
Thorsten Becker
BdB-Vorsitzender

BdB beauftragt Studie zu Vergütung und Mehraufwand

Das Vergütungsgesetz von 2019 soll bis Ende 2024 evaluiert werden. „Es wird sich zeigen, dass die Reform weder zeit- noch kostenneutral umgesetzt werden kann. Qualität für die Klient*innen und angemessene Rahmenbedingungen für Betreuer*innen sind zwei Seiten ein und derselben Medaille“, so Thorsten Becker in seiner Rede an die Delegierten. Um die Evaluation zu unterstützen, hat der Verband eine eigene Studie auf Basis einer Mitgliederbefragung in Auftrag gegeben. 

Einführung des Zulassungsverfahrens ist wichtiger Schritt in der Berufswerdung

  • Thorsten Becker auf der BdB-Delegiertenversammlung 2021

    Der wiedergewählte BdB-Vorsitzende Thorsten Becker: Einführung des Zulassungsverfahrens ist ein "wichtiger Schritt in der Berufswerdung"

Als berufspolitisches Kernstück der Reform bezeichnete Thorsten Becker die Einführung eines Zulassung- und Registrierungsverfahrens, weil damit erstmals der Beruf anerkannt wird. Gegenwärtig erarbeitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Rechtsverordnung, die definiert, welche Qualifikation ein*e künftige*r Berufsbetreuer*in nachweisen muss. Der BdB ist in einer dazu gebildeten Arbeitsgruppe aktiv und bringt dort seine Positionen ein.

Drei Neue im Vorstand

  • BdB-Vorstand

    Der neu gewählte Vorstand: Sabine Schindler, Peter Berger, Vorsitzender Thorsten Becker, Andrea Schwin-Haumesser, Pia Konrad, Hennes Göers und Anja Pfeifer

Die Delegiertenversammlung in Kassel wählte einen neuen Vorstand. Thorsten Becker wurde mit deutlicher Mehrheit im Amt des Vorsitzenden bestätigt. Zu Beckers Stellvertretern wählten die Delegierten ebenfalls mit großer Mehrheit Hennes Göers und Andrea Schwin-Haumesser, zur Finanzverantwortlichen Anja Pfeifer. Neu im Vorstand sind Peter Berger, Pia Konrad und Sabine Schindler.

Der BdB hat seit Jahresbeginn viele neue Mitglieder gewonnen. Als größter Interessenvertreter des Berufsstandes zählt der Verband nun rund 7.500 Mitglieder.

Fotos der BdB-Delegiertenversammlung 2021